Examine This Report on Anwalt Immobilienrecht Augsburg

0999024627 km Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach getan.

Oft tre­10 wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses Strei­tig­kei­ten über ver­meint­li­che Män­gel der Miet­sa­che auf. Die­se kön­nen unter Umstän­den zu einer Miet­min­de­rung berech­ti­gen. Am Ende eines Miet­ver­hält­nis­ses kommt es häu­fig zu Kon­flik­ten, wenn die Woh­nungs­über­ga­be nicht ord­nungs­ge­mäß erfolgt.

Vor dem Abschluss eines Kauf­ver­trags soll­te auf jeden Tumble die Finan­zie­rung gesi­chert sein. Außer­dem ist es unbe­dingt erfor­der­lich, dass zum Bei­spiel eine Eini­gung über die­se wesent­li­chen Punk­te erzielt wird:

Damit der Ver­käu­fer wie­der­um geschützt davor ist, an zwei Par­tei­en zu leis­ten, wird er in einem Kauf­ver­trag ein Rück­tritts­recht fest­schrei­ben. Wer sein Vor­kaufs­recht aus­üben möch­te, ist hier­zu an gesetz­li­che Fris­10 gebun­den. Wird eine Woh­nung in eine Eigen­tums­woh­nung umge­wan­delt, hat der Mie­ter unter bestimm­10 Umstän­den ein gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht (§ 577 BGB).

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Ganz gleich, ob Sie als Eigen­tü­mer eine Immo­bi­lie ver­kau­fen möch­10 und sich hier­für recht­lich absi­chern möch­10, ob Sie als Käu­fer vor Ver­trags­ab­schluss eine kom­pe­ten­te recht­li­che Bera­tung wün­schen oder in sons­ti­gen Ange­le­gen­hei­ten aus dem Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht Infor­ma­tio­nen oder eine recht­li­che Ver­tre­tung wün­schen: Ich ste­hen Ihnen als Exper­te fileür Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht gern zur Ver­fü­gung. Ich set­ze mein Fach­wis­sen und mei­ne Erfah­rung gezielt für Ihre Inter­es­sen ein.

Das Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht ist sehr viel­fäl­tig. Es befasst sich mit allen Fra­gen rund um die Rech­te an Grund­stü­cken und den dar­auf befind­li­chen Immo­bi­li­en. Streng zu unter­schei­den sind hier die ding­li­chen Rech­te an Grund­stü­cken sowie die ver­trag­li­chen Bezie­hun­gen zwi­schen For every­so­nen, die zum Bei­spiel den Kauf einer Immo­bi­lie betref­fen.

Auch das Mak­ler­recht spielt bei Kauf­ver­trä­gen über Immo­bi­li­en eine gro­ße Rol­le. In einem Mak­ler­ver­trag wird fest­ge­legt, dass dem Mak­ler bei der Ver­mitt­lung eines defi­nier­ten Ver­trags­ab­schlus­ses eine Professional­vi­si­on zusteht. In die­sem Bereich kommt es häu­fig zu Strei­tig­kei­ten, zum Bei­spiel über die Höhe der Pro­vi­si­on, über eine Ände­rung des Kauf­ge­gen­stands, auf den sich der Ver­trag ursprüng­lich bezog, oder auch über den recht­li­chen Bestand eines Mak­ler­ver­trags.

Bei der Ver­let­zung sei­ner Neu­tra­li­täts­pflicht hat der Mak­ler kei­nen Anspruch auf Ver­gü­tung. Auch dann, wenn ein Kauf­ver­trag über ein Grund­stück nicht wirk­sam wird – weil er zum Bei­spiel nicht nota­ri­ell beur­kun­det wur­de – kann das Recht auf die Mak­ler­pro­vi­si­on entfallen.

Die Män­gel­rech­te nach Immo­bi­li­en­kauf wer­den häu­fig vom Ver­käu­fer in den Ver­trags­klau­seln aus­ge­schlos­sen. In einem sol­chen Tumble ist jedoch stets zu prü­fen, ob der Aus­schluss der Män­gel­rech­te nach Immo­bi­li­en­kauf im kon­kre­ten Drop über­haupt gül­tig ist.

Doch es gibt Aus­nah­Males. Ins­be­son­de­re drei recht­li­che Grund­la­gen gibt es fileür die Rück­ab­wick­lung eines Immobilienkaufs:

Die meis­ten Rege­lun­gen zum Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­recht fin­den sich im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB). Als Rechts­an­walt mit beson­de­rer Erfah­rung bera­te ich Sie zu allen Fra­gen, die mit Immo­bi­li­en zu tun haben.

Gerade in vorformulierten Standardverträgen sind solche Reservierungsgebühren nur in einem sehr engen Rahmen rechtlich zulässig und deshalb oftmals angreifbar.

Die Aus­ge­stal­tung des Wohn­rechts in Variety eines Nieß­brauchs hat für den Berech­tig­10 den Vor­teil, dass er nach einem Aus­zug – zum Bei­spiel in ein Senio­ren­pfle­ge­heim – berech­tigt ist, die Immo­bi­lie wei­ter zu ver­mie­ten.

Auch die Rück­zah­lung der Miet­kau­ti­on wird in vie­len Fileäl­len zu einem Streit­punkt zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Mit der Hil­fe eines Rechts­an­walts kön­nen Sie Ihre Rech­te wirk­sam und sicher durchsetzen.

Geh- und Fahrt­rech­te kön­nen jedoch auch durch Gewohn­heits­recht ent­ste­hen. Vor­aus­established­zung hier­für ist jedoch ein nicht unwe­sent­li­cher Zeit­ab­schnitt eines bestimm­ten Ver­hal­tens und die Dul­dung des Eigen­tü­mers. Die Grund­dienst­bar­keit wird gemäß § 96 BGB ein wesent­li­cher Bestand­teil des Anwalt Immobilienrecht Augsburg Grundstücks.

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